Juristische Verfahren
Sexueller Missbrauch, körperliche Gewalt, schwere Vernachlässigung u. a. sind Straftatbestände, die zur Anzeige gebracht werden können. Bei der Strafverfolgung muss die Sorge um das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Vor einer Anzeigenerstattung sollten Sie sich fachlichen Rat holen, um die Lage besser einschätzen zu können.
Bedenken Sie, dass das kindliche Opfer im juristischen Verfahren oft der Hauptzeuge ist und zur Aussage fähig und auch motiviert sein sollte. Das Strafverfahren muss kindgerecht gestaltet sein, um weitere Schädigungen des Kindes zu vermeiden. Deshalb sollte in jedem Falle dem Kind eine Anwältin oder ein Anwalt an die Seite gestellt werden, auch um es bei der evtl. Nebenklage zu vertreten.
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Info: Strafrechtliche Verfahren
(pdf, 158 kb)