Sharegewalt und missbräuchliches Sexting

Das Handy gehört für viele Erwachsene, Jugendliche und auch Kinder zum Alltag. Wir telefonieren damit, verschicken Kurzmitteilungen (SMS) und viele Handys haben noch weitere Funktionen: Aufnahmen von Fotos oder Filmen, von Sprache und Musik, die Nutzung des Internets oder die Übertragung von Daten auf andere Geräte. Es ist gut, dass das Handy so viele Möglichkeiten bietet. Das kann aber auch zur Gefahr werden und gegen Andere genutzt werden, bis hin zu Straftaten wie z.B. die Verbreitung pornografischer Schriften oder die unerlaubte Veröffentlichung persönlicher Abbildungen. Das ist Gewalt und darf nicht sein!

Welche Handlungen mit dem Handy sind strafbar?

Es ist verboten, andere Menschen heimlich oder gegen ihren Willen in einem geschützten Raum, z.B. einer Wohnung zu filmen, zu fotografieren und diese Bilder zu versenden, wenn dadurch deren Privatsphäre verletzt wird! Privatsphäre sind ganz persönliche Bereiche, wie z.B. der eigene Körper, Freunde und Familie, die eigene Wohnung u. ä.
In öffentlichen Räumen, wie z.B. im Klassenraum, auf Plätzen, in Lokalen sind Aufnahmen erlaubt. Trotzdem solltest du bei Aufnahmen die betreffenden Personen fragen, ob sie mit der Aufnahme einverstanden ist. Das Versenden von persönlichen Bildern ist verboten, auch wenn die betreffende Person der Aufnahme zugestimmt hat.

Außerdem ist es verboten, gewaltverherrlichende Bilder oder Filme herzustellen und sie zu verbreiten! Gewaltverherrlichend sind Gewalttaten gegen einen anderen Menschen z.B. Körperverletzung, Nötigung oder Freiheitsberaubung. Diese Taten zu filmen und zu verbreiten sind Gewalthandlungen, die mit dem Handy ausgeführt werden können. In dem Zusammenhang ist der Begriff „Happy Slapping“ entstanden (engl.: „fröhliches Schlagen“). In dem Wort wird der Gegensatz schon deutlich – fröhlich und schlagen. Das führt zur Verharmlosung von Gewalthandlungen. Die Gewalthandlung an sich ist schon respektlos und das Filmen davon noch viel mehr!

Bei kinderpornografischen Abbildungen ist allein der Besitz solcher Bilder strafbar! Das ist sexuelle Gewalt gegenüber Kindern!

Ebenso ist das Verschicken pornografischer Bilder an minderjährige Personen oder das Veröffentlichen an Orten, an denen Minderjährige Zugang haben, z.B. auf dem Schulhof verboten!

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